Unser Angebot gilt nur für den gewerblichen Bedarf. Alle Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen.
Der Käufer erkennt diese mit der Auftragserteilung als allein bindend an. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1. Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung lt. Preisliste gültigen Preise zzgl. der jeweilig gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich in Euro netto Kasse ohne Skonto. Sie gelten für ganze Kartons bzw. Verpackungseinheiten.
2. Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, frei Haus des Kunden ab einem Netto - Mindestbestellwert von 200,00 €. Die festgesetzten Liefertermine des Käufers sind stets annähernd einzuhalten. Eine Überschreitung der Lieferzeit gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn Umstände der höheren Gewalt, wie beispielsweise Diebstahl,
Verkehrsstockung, Überschwemmung, Streik, Blockade, Feuer usw. eintreten, die eine Belieferung oder Beladung be - oder verhindern, ist EIS & FRIENDS berechtigt, nach seiner Wahl entweder vom Geschäft zurückzutreten oder den Zeitpunkt der Lieferungen um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum von EIS & FRIENDS bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen, auch der künftig entstehenden, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine nachträglich be – oder verarbeitete Ware. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an EIS & FRIENDS abgetreten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen erfolgen sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug in bar, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten mit EIS & FRIENDS vereinbart wurden. Bei unbaren Zahlungen sind stets die Rechnungsnummern anzugeben.
Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung keine Zahlung, gerät der Käufer spätestens dann in Verzug.
In diesem Fall werden dem Käufer auf den Rechnungsbetrag gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und der etwaige weitere Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Die Kosten für Rücklastschriften trägt der Käufer. Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Wird während der Geschäftsverbindung eine ungünstige Gestaltung der Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt oder erfolgt seitens des Käufers die Bezahlung fälliger Rechnungen nicht bedingungsgemäß, so werden sämtliche Forderungen von EIS & FRIENDS sofort fällig, ohne das es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Außerdem ist EIS & FRIENDS in diesem Fall berechtigt, ohne Schadensersatz von noch nicht erledigten Lieferaufträgen zurückzutreten.
5. Abnahme / Mängel
Die Ware ist bei der Anlieferung auf Vollständigkeit, Gewicht, Inhalt und Beschaffenheit zu prüfen.
Beanstandungen sind dem Verkäufer unter Bezeichnung der Mängel sofort anzuzeigen. Für äußerlich nicht erkennbare Mängel sowie Schäden durch unsachgemäße Lagerung übernimmt EIS & FRIENDS keine Haftung.
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass eventuelle Mängel einwandfrei nachgewiesen werden können. Im Fall einer Anerkennung der Mängel kann der Käufer nur Rücknahme oder Vergütung des Minderwertes (Minderung), nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangen. Reklamationen bereits gekochter, gebratener oder anderweitig verarbeiteter Waren sind selbstverständlich ausgeschlossen.
6. Verkaufsgeräte
EIS & FRIENDS kann für den Verkauf von Eiskrem leihweise Verkaufsgeräte (Tiefkühltruhen) zur Verfügung stellen. Die Bedingungen für die kostenlose Überlassung von Tiefkühltruhen sind in einer separaten Liefervereinbarung geregelt.
Für eventuelle Warenschäden, die durch den Ausfall oder den Defekt einer Truhe entstanden sind, übernimmt EIS & FRIENDS keine Haftung.
7. Entsorgung der Verpackung
Verpackungen sind vom Kunden selbst zu Entsorgen.
8. Wirksamkeit
Sollte eine dieser Bestimmungen nichtig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vereinbarungen, die von diesen Bestimmungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Bei Auslandsberührung gilt bundesdeutsches Recht als vereinbart.